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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Bischoff zu Oßnabrück, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Fügen hiermit zu wissen; Als leyder offenkündig, was für Kriegs-Gefährligkeiten sich im Römischen Reich noch immerhin empören ... also daß dero Behueff über den lauffenden Monats-Schatz einen vollen Rauchschatz abermahlen ohnumbgänglich außzuschreiben erfordert werde, der einem gantzen Erbe zwey Reichsthaler. Einem halben Erbe einen Reichsthaler 10 gr. 6 pf. ... Und dann sothaner Reuchschatz auff Donnerstag, Freytag und Sonnabend den 20. 21. und 22. lauffenden Monats Maij gelieffert und eingenommen werden solle .. de Ernst August I. Herzog von Braunschweig-Lüneburg. Bischof zu Osnabrück

de Ernst August I. Herzog von Braunschweig-Lüneburg. Bischof zu Osnabrück

Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Bischoff zu O�nabrück, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Fügen hiermit zu wissen; Als leyder offenkündig, was für Kriegs-Gefährligkeiten sich im Römischen Reich noch immerhin empören ... also da� dero Behueff über den lauffenden Monats-Schatz einen vollen Rauchschatz abermahlen ohnumbgänglich au�zuschreiben erfordert werde, der einem gantzen Erbe zwey Reichsthaler. Einem halben Erbe einen Reichsthaler 10 gr. 6 pf. ... Und dann sothaner Reuchschatz auff Donnerstag, Freytag und Sonnabend den 20. 21. und 22. lauffenden Monats Maij gelieffert und eingenommen werden solle .. de Ernst August I. Herzog von Braunschweig-Lüneburg. Bischof zu Osnabrück

Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Bischoff zu Oßnabrück, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Fügen hiermit zu wissen; Als leyder offenkündig, was für Kriegs-Gefährligkeiten sich im Römischen Reich noch immerhin empören ... also daß dero Behueff über den lauffenden Monats-Schatz einen vollen Rauchschatz abermahlen ohnumbgänglich außzuschreiben erfordert werde, der einem gantzen Erbe zwey Reichsthaler. Einem halben Erbe einen Reichsthaler 10 gr. 6 pf. ... Und dann sothaner Reuchschatz auff Donnerstag, Freytag und Sonnabend den 20. 21. und 22. lauffenden Monats Maij gelieffert und eingenommen werden solle ..

de Ernst August I. Herzog von Braunschweig-Lüneburg. Bischof zu Osnabrück

  • Usado
Osnabrück, 10. Mai 1683. 32 x 39 cm. 1 Blatt - Außer dem bereits "lauffenden Monat-Schatz" ist eine weitere Abgabe erforderlich. An die Kirchspielsvögte ergeht der Befehl zur "Beytreibung sothanen Schatzes ... wie auch die Städte, Flecken und Wigbolde mit dem von diesem moderirten Anschlage ... darnach sich zu achten". Faltspuren, im Rand leicht gebräunt -
  • Librería Independent bookstores DE (DE)
  • Estado del libro Usado
  • Lugar de publicación Osnabrück, 10. Mai 1683
  • Palabras clave Militaria / Osnabrück, Stadt und Land / Steuer